Was sind Cookies?

Besuchen Sie eine Website die Cookies verwendet, wird eine kleine Textdatei auf Ihrem Computer abgelegt. In dieser werden vordefinierte Informationen gespeichert. Beim nächsten Besuch werden diese Infos ausgelesen und verarbeitet.

Wieso Cookies?

Cookies dienen in erster Linie dazu, Ihnen das Surf-Leben zu erleichtern. So werden in den Cookies zum Beispiel Logins, Spracheinstellungen oder ganze Warenkörbe zwischengespeichert und beim nächsten Besuch auf der Website abgerufen. Klingt praktisch, oder?

Was spricht dagegen?

Gespeicherte Informationen haben natürlich auch eine Kehrseite: Sie werden nicht nur für Sie als Benutzer wiederverwendet, es wird auch viel Tracking damit betrieben. Mithilfe der in den Cookies enthaltenen Angaben kann eine genaue Analyse Ihres Surfverhaltens erstellt werden. So kommt es dann, dass Sie, wenn Sie zum Beispiel oft mit der Swiss nach London fliegen, auf zahlreichen Plattformen im Web mit Werbung für Flüge nach London überhäuft werden. Mit dieser Art von Cookies können Unternehmen ihre Kunden direkt beeinflussen.

Können Cookies deaktiviert werden?

Grundsätzlich ja. Cookies können in allen Browsern deaktiviert und gelöscht werden. Bei den meisten Browsern kann man sogar entscheiden, welche Art von Cookies man löschen möchte oder in welchem Zeitfenster.

Wie sieht es rechtlich aus?

Seit 2009 gilt in der EU die Regelung, dass eine Website nur Cookies verwenden darf, wenn der Nutzer vorgängig seine Einwilligung dazu erteilt hat (Opt-in-Prinzip). Die einzige Ausnahme gilt bei Cookies für die Zwischenspeicherung von Logins oder Warenkörben. In der Schweiz gilt allgemein das Opt-out-Prinzip. Das heisst, der Besucher muss über die verwendeten Cookies und ihren Zweck sowie über die Möglichkeiten der Deaktivierung informiert werden. Einen solchen Cookie-Hinweis hat man vor einigen Monaten aber noch kaum auf einer Schweizer Website gesehen, er wurde meist im Impressum oder der Datenschutzerklärung untergebracht. Das ändert sich jetzt: Mit der kommenden Gesetzesänderung ist man aber künftig nur noch mit einem Cookie-Hinweis auf der sicheren Seite.

25. Mai 2018

Gesetzesänderung per 25. Mai 2018

Am 25. Mai 2018 wird die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU (EU-DGSVO) in Kraft treten. Mit dieser Verordnung soll die Verwendung von Cookies strenger gehandhabt werden. Zudem wurde im Oktober 2017 vom EU-Parlament die E-Privacy-Verordnung verabschiedet. Diese wird bestimmte Richtlinien noch einmal strenger definieren. Der genaue Inhalt steht aber noch aus. Sicher ist, dass mit dieser Verordnung aber beispielsweise Cookie-Banner nicht mehr genügen – es müssen künftig nutzerfreundliche Technologien für die Zustimmung von Cookies verwendet werden.

Auch in der Schweiz wird das Datenschutzgesetz (DSG) angepasst. Der Bundesrat hat dem Parlament im September 2017 einen Vorschlag unterbreitet, der noch genehmigt werden muss. Mit dieser Revision soll die Schweiz mit dem EU-Datenschutzrecht kompatibel bleiben.

Unsere Empfehlung

Verwenden Sie Cookies auf Ihrer Website, zum Beispiel mit der Einbindung von Google Analytics oder AdWords, sollten Sie bis zum 25. Mai 2018 einen Cookie-Hinweis implementieren. Wir empfehlen in den meisten Fällen die Opt-Out-Variante, in dieser wird der Besucher darauf aufmerksam gemacht, dass auf dieser Website Cookies gesetzt werden und er durch das weiterlesen mit den Cookies einverstanden ist. Falls jedoch Google AdWords oder andere ähnliche Dienste verwendet werden, sollte am besten eine Opt-In-Variante eingesetzt werden. Zusätzlich sollten, falls noch nicht vorhanden, Cookie-Richtlinien auf der Website vorhanden sein. In dieser müssen folgende Punkte enthalten sein: Was ist ein Cookie, wofür werden Cookies auf der Website verwendet und wie kann man diese deaktivieren.

Implementieren Sie einen Cookie-Hinweis und Sie sind auf der sicheren Seite

Mit der Implementierung eines Cookie-Hinweises und der Erstellung einer Datenschutzerklärung sind Sie auf der sicheren Seite. Digital-Profis können das selbst umsetzen, vorausgesetzt sie haben sich gründlich informiert.
Allen anderen helfen wir gerne weiter und beraten Sie unter: 044 520 10 80 oder hallo@agenturschmucki.ch.